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Besserer Reputationsschutz dank Informationssicherheit Die Reputation eines Unternehmens ist ein hehres Gut. Entsprechend grosse Aufmerksamkeit geniesst dessen Schutz bei den Führungsorganen eines Unternehmens. Umso erstaunlicher ist es, wie wenig Beachtung Führungskräfte dem risikogerechten Schutz unternehmenskritischer Information widmen, ist doch der nicht angemessene Umgang damit eine ergiebige Quelle für Reputationsverluste vielfältiger Art. Dabei geht es nicht nur um die Information selbst, sondern auch um die Träger, auf denen Information gespeichert ist (z.B. Festplatten, USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, aber auch Mobiltelefone, PDAs, Smartphones, Notebooks, Netbooks), die Prozesse zur Handhabung von Information sowie die eigentliche Verarbeitung und Übermittlung durch Menschen sowie Systeme und Einrichtungen wie Computer, Netzwerke, Telefone und Fax. Wie kann konkret im Umgang mit Information das Ansehen eines Unternehmens bei Kunden und Partnern oder in der Öffentlichkeit geschädigt werden? Geraten z.B. auftrags- oder personenbezogene Information von Kunden oder Details von Verträgen mit Lieferanten aufgrund der Gutgläubigkeit eigener Mitarbeiter nach sozialen Manipulationsattacken in die falschen Hände, ist der Reputationsschaden offensichtlich. Welches Unternehmen und welche Führungskraft möchte sich vorwerfen lassen, anvertraute Information nicht mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln? Schaden entsteht aber auch, wenn nach einer Umweltkatastrophe die Aufnahme eines geordneten Betriebs unangemessen lange dauert und dies aufgrund von Lieferverzögerungen für die Kunden ersichtlich oder gar allgemein publik wird. Hier hat das betroffene Unternehmen wohl dem Management des kontinuierlichen Geschäftsbetriebs, einem wichtigen Aspekt einer geführten Informationssicherheit, zu wenig Beachtung geschenkt. Ähnliche Wirkung kann die unvollständige Wiederherstellung eines geschäftskritischen Systems nach technischen Defekt zeigen, weil z.B. die Datensicherung zwar sorgfältig erfolgt ist aber nicht auf ihre Korrektheit geprüft wurde. Und welches Unternehmen möchte Gegenstand einer administrativen Untersuchung durch Regulierungsbehörden werden, weil die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen oder Regulatorien (auch dies wichtige Punkte einer geführten Informationssicherheit) mangelhalft ist? Man denke z.B. (aus aktuellem Anlass) an den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen. Oder die Archivierungspflichten für Information, wobei Archivierung häufig und fälschlicherweise mit Datensicherung verwechselt wird. Die Beispiele liessen sich fast beliebig fortsetzen. Natürlich kann ein Unternehmen sich mit einem Strauss individueller Massnahmen gegen Vorfälle dieser Art und damit gegen Reputationsschaden aufgrund von mangelhafter Informationssicherheit schützen. Es fehlt dann aber die ganzheitliche Betrachtung und der unmittelbare Bezug zur Geschäftstätigkeit. Teure Überschneidungen und technologiegetriebene Lösungen sind die Folge. Der Lösungsansatz ist in der Regel reaktiv, weil es an geeigneten Prozessen für eine proaktive Behandlung fehlt. Weil der Bezug zum unternehmensweiten Risikomanagement unzureichend ist, sind die Massnahmen häufig zu restriktiv und behindern die Geschäftsprozesse. Weder die Investitions- noch die Betriebskosten können durch die Geschäftsanforderungen gerechtfertigt werden. Zielführend hingegen ist es, sich an dem sehr gut ausgearbeiteten und zertifizierbaren internationalen Standard ISO/IEC 27001:2005 (Informationssicherheitsmanagementsysteme - Anforderungen) zu orientieren, der für Unternehmen jeder Grösse geeignet ist. Der dazugehörige Leitfaden ISO/IEC 27002:2005 enthält eine Fülle von praktischen Realisierungsvorschlägen. Und ISO/IEC 27005:2008 (Management von Informationssicherheitsrisiken) macht konkrete Empfehlungen zur risikobasierten Implementierung von Informationssicherheit, die auf die Konzepte von ISO/IEC 27001:2005 abgestimmt sind. Auch wenn in der Regel eine Zertifizierung nicht das Ziel ist, helfen die beiden Standards auf effiziente, hersteller- und anbieterneutrale Weise den Reputationsschutz zu verbessern. PD Dr. Karsten M. Decker |
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